Zusatzbedingungen der Inbetriebnahme

Sollte die Anlage nicht betriebsbereit sein und müssen in der Anlage während der Inbetriebnahme Installationsarbeiten vom Inbetriebnehmer vorgenommen werden, so erfolgt dies kostenpflichtig (nach Aufwand) für den Auftraggeber.

Bei nichtbetriebsbereiten Anlagen kann der Inbetriebnehmer eine kostenpflichtige Wiederholungs-inbetriebnahme fordern.

Der/die Auftraggeber/-in oder ein/e von ihm autorisierte/r Vertreter/-in muss bei der Inbetriebnahme anwesend sein.

Es ist zwingend erforderlich, dass bei der einmaligen kostenlosen Einweisung während der Inbetriebnahme der/die Betreiber/-in der Anlage anwesend ist.

Bei der Inbetriebnahme wird ein Protokoll erstellt.