Inbetriebnahme

Durch die Werksinbetriebnahme wird die Anlage auf ihre Funktionalität und korrekte Arbeitsweise hin überprüft. Damit wird gewährleistet, dass die Anlage gemäß der Werksvorgaben dauerhaft und zuverlässig arbeitet. Die Werksinbetriebnahme ist kostenpflichtig und zum Erhalt der Gewährleistung zwingend vorgeschrieben.

Die Fertigstellungsanzeige muss dem Inbetriebnehmer zusammen mit der vollständig abgearbeiteten Grobcheckliste 14 Arbeitstage vor dem gewünschten Inbetriebnahme-termin vorliegen. Bei Terminproblemen erfolgt telefonische Abstimmung.

Hiermit wird bestätigt, dass alle zur Inbetriebnahme notwendigen Vorarbeiten ausgeführt und abgeschlossen sind. Die Anlage ist betriebsbereit.

Die kostenpflichtige Inbetriebnahme wird hiermit vom Auftraggeber/-in bzw. vom Endkunden / Betreiber beauftragt.    [ Zusatzbedingungen der Inbetriebnahme ]